Für Sie da, wo Sie sich am wohlsten fühlen: Zuhause!
Der Pflegedienst Lathen unterstützt Menschen zuverlässig in ihrem eigenen zu Hause, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Alter auf professionelle Hilfe angewiesen sind. Unser ambulanter Pflegedienst bietet dafür eine umfassende Versorgung, die genau auf die Bedürfnisse unserer Patientinnen und Patienten abgestimmt ist.

Zu unseren Leistungen gehören sowohl die Grund- und Behandlungspflege wie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Medikamentengabe, Verbandswechsel und weitere medizinische und pflegerische Maßnahmen. Auch die hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI gehören dazu. Zudem führen wir die Beratungsbesuche nach §37,3 SGB XI kompetent und zuverlässig durch.
Unser Team sorgt dafür, dass unsere Patientinnen und Patienten in und um Lathen (Fresenburg, Oberlangen, Niederlangen, Sustrum, Renkenberge, Wippingen, Tinnen und Emmeln) bestmöglich versorgt und im Alltag entlastet werden. Mit Herz, Kompetenz und Zeit stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite - für ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung!
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Kostenfreie Beratung für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2–5. Wir überprüfen die Pflegesituation, beraten zu Leistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten und leiten die Dokumentation an die Pflegekasse weiter.
Pflegesachleistungen
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse bei Pflegegrad 2–5. Dazu gehören Grundpflege, Transferhilfe, Anleitung, Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung.
Behandlungspflege
Nach ärztlicher Verordnung, z. B. Blutzuckermessung, Injektionen, Blutdruckmessung, Medikamentengabe, Medikamentenrichten, Katheterisierung, Verbandswechsel sowie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Verhinderungspflege
Unterstützung, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2.
Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI
Personen mit einem Pflegegrad steht ein monatlicher Betrag von 131,00 € zur Verfügung, der für hauswirtschaftliche Unterstützung und/oder Betreuung eingesetzt werden kann.